Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Öffentliches Verfahrensverzeichnis MEGWARE Computer GmbH Vertrieb und Service

Das BDSG schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen hat. Dieser Anforderung kommen wir hiermit nach

1. Name der verantwortlichen Stelle

MEGWARE Computer
Vertrieb und Service GmbH

2.1 Geschäftsführer

Dr. Gerd Maudrich
Steffen Eckerscham
Jürgen Gretzschel

2.2 Datenschutzbeauftragter

Grit Reimann

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

MEGWARE Computer
Vertrieb und Service GmbH
Nordstraße 19
D-09247 Chemnitz-Röhrsdorf

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Hochleistungsrechnern (High Performance Computing) sowie IT Technik und Systemlösungen.

5. Beschreibung der betroffenen Personen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien

Die betroffenen Personengruppen ergeben sich aus der Zweckbestimmung (Nr.4). Es handelt sich dabei um folgende Datenkategorien.

Kundendaten / Debitorendaten
z.B. Ansprechpartner, Adress-, Vertrags-, Zahlungs-, Steuerungsdaten von Kunden und anderen Debitoren
Lieferantendaten / Kreditorendaten
z.B. Vertragsstamm-, Abrechnungs- und Steuerungsdaten von Lieferanten und Dienstleistern
Personaldaten
z.B. Planungs-, Vertragsstamm- und Abrechnungsdaten von Bewerbern, Mitarbeitern und anderen Anspruchsberechtigten
sonstige personengebundene Daten
z.B. Daten von Geschäftspartnern, Interessenten und Besuchern

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

Öffentliche Stellen im Rahmen einer vorrangigen Rechtsvorschrift
z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden
Auftragnehmer (Dienstleistungsnehmer) im Rahmen eines Partnerverhältnisses nach § 11 BDSG
Eigene interne Organisationseinheiten für die Erfüllung der Zweckbestimmung
z.B. Personalverwaltung, Projektbetreuung, Vertrieb, Marketing

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gelten vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. So werden die handelsrechtlichen und finanzwirksamen Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahres den rechtlichen Vorschriften entsprechend nach 10 Jahren gelöscht, soweit keine längeren aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen erforderlich sind. Kürzere Löschungsfristen werden auf besonderen gebieten genutzt (z.B. im Personalverwaltungsbereich wie z.B. Bewerbungen oder Abmahnungen). Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Datenübermittlungen an Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen der Vertragserfüllung. Sollte eine Datenübermittlungen an Drittstaaten erforderlich sein, erfolgt dies nur nach Maßgabe der gesetzlichen Zulässigkeitsvorschriften gemäß § 4b und c BDSG.

9. Gewährleistung der Sicherheit bei der Datenverarbeitung

MEGWARE Computer GmbH Vertrieb und Service setzt technisch und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen gem. § 9 BDSG ein, um die durch sie verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen werden fortlaufend verbessert. Dies bedeutet, dass MEGWARE Computer GmbH datenschutzrelevante Angaben ausschließlich in gesicherten Bereichen und auf gesicherten Systemen speichert. Der Zugriff darauf ist nur wenigen befugten und zum besonderen Datenschutz verpflichteten Personen möglich, die mit der technischen, administrativen oder inhaltlichen Betreuung befasst sind.

MEGWARE Computer GmbH Vertrieb und Service
Beauftragter für den Datenschutz

Stand: März 2010