Öffentliches Verfahrensverzeichnis MEGWARE Computer GmbH Vertrieb und Service
Das BDSG schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann
in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen
hat. Dieser Anforderung kommen wir hiermit nach
1. Name der verantwortlichen Stelle
MEGWARE Computer
Vertrieb und Service GmbH
2.1 Geschäftsführer
Dr. Gerd Maudrich
Steffen Eckerscham
Jürgen Gretzschel
2.2 Datenschutzbeauftragter
Grit Reimann
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
MEGWARE Computer
Vertrieb und Service GmbH
Nordstraße 19
D-09247 Chemnitz-Röhrsdorf
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Hochleistungsrechnern
(High Performance Computing) sowie IT Technik und Systemlösungen.
5. Beschreibung der betroffenen Personen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien
Die betroffenen Personengruppen ergeben sich aus der Zweckbestimmung (Nr.4). Es
handelt sich dabei um folgende Datenkategorien.
Kundendaten / Debitorendaten
z.B. Ansprechpartner, Adress-, Vertrags-, Zahlungs-, Steuerungsdaten von Kunden
und anderen Debitoren
Lieferantendaten / Kreditorendaten
z.B. Vertragsstamm-, Abrechnungs- und Steuerungsdaten von Lieferanten und Dienstleistern
Personaldaten
z.B. Planungs-, Vertragsstamm- und Abrechnungsdaten von Bewerbern, Mitarbeitern
und anderen Anspruchsberechtigten
sonstige personengebundene Daten
z.B. Daten von Geschäftspartnern, Interessenten und Besuchern
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
Öffentliche Stellen im Rahmen einer vorrangigen Rechtsvorschrift
z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden
Auftragnehmer (Dienstleistungsnehmer) im Rahmen eines Partnerverhältnisses nach
§ 11 BDSG
Eigene interne Organisationseinheiten für die Erfüllung der Zweckbestimmung
z.B. Personalverwaltung, Projektbetreuung, Vertrieb, Marketing
7. Regelfristen für die Löschung der Daten
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gelten vielfältige Aufbewahrungspflichten und
-fristen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig
gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. So werden
die handelsrechtlichen und finanzwirksamen Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahres
den rechtlichen Vorschriften entsprechend nach 10 Jahren gelöscht, soweit keine
längeren aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen erforderlich
sind. Kürzere Löschungsfristen werden auf besonderen gebieten genutzt (z.B. im Personalverwaltungsbereich
wie z.B. Bewerbungen oder Abmahnungen). Sofern Daten hiervon nicht berührt sind,
werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.
8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Datenübermittlungen an Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen der Vertragserfüllung.
Sollte eine Datenübermittlungen an Drittstaaten erforderlich sein, erfolgt dies
nur nach Maßgabe der gesetzlichen Zulässigkeitsvorschriften gemäß § 4b und c BDSG.
9. Gewährleistung der Sicherheit bei der Datenverarbeitung
MEGWARE Computer GmbH Vertrieb und Service setzt technisch und organisatorische
Sicherheitsmaßnahmen gem. § 9 BDSG ein, um die durch sie verwalteten Daten gegen
zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff
unberechtigter Personen zu schützen. Die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen werden
fortlaufend verbessert. Dies bedeutet, dass MEGWARE Computer GmbH datenschutzrelevante
Angaben ausschließlich in gesicherten Bereichen und auf gesicherten Systemen speichert.
Der Zugriff darauf ist nur wenigen befugten und zum besonderen Datenschutz verpflichteten
Personen möglich, die mit der technischen, administrativen oder inhaltlichen Betreuung
befasst sind.
MEGWARE Computer GmbH Vertrieb und Service
Beauftragter für den Datenschutz
Stand: März 2010